Naturheilkunde
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Faktencheck
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Australische Gesundheitsbehörde enthüllt geheim gehaltenen Homöopathiebericht

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Faktencheck Homöopathie Forschung

2018 riefen wir mit dazu auf, eine Petition zu unterzeichnen, die das australische National Health and Medical Research Council (NHMRC) dazu aufforderte, die erste Version eines Forschungsberichts zur Homöopathie zu veröffentlichen.

Das Dokument kann online eingesehen werden [1]. Im Vergleich zur offiziell publizierten zweiten Version finden sich dort deutlich positivere Bewertungen der Forschungslage zur Homöopathie.

 

Die Vorgeschichte

2015 veröffentlichte die australische Regierung einen Bericht zur Homöopathie [2], der zu dem Schluss kam, dass "es keine Krankheitszustände gibt, für die zuverlässige Belege vorliegen, dass Homöopathie wirksam ist". Diesen Bericht griffen Medien in aller Welt auf und behaupteten, das NHMRC hätte herausgefunden, Homöopathie sei eine Placebotherapie. Impliziert wurde hierbei, die meisten klinischen Studien, oder zumindest die methodisch hochwertigen, ließen keine Effekte über Placebo erkennen.

Wenige Monate nach der Publikation wurde bekannt, dass der Bericht aus 2015 die Version 2.0 war: Das NHMRC hatte bereits 2012 ein Gutachten zum Stand der Homöopathieforschung von einem externen Wissenschaftsdienstleister vorliegen, enthielt es aber der Öffentlichkeit vor und erteilte einem anderen Anbieter den Auftrag, dieselbe Überprüfung noch einmal durchzuführen. Zusätzlich offenbarten Analysen, dass die Schlussfolgerungen der Version 2.0 auf äußerst fragwürdige Weise zustande gekommen waren. [3] Es wurden beispielweise 171 von 176 Studien für unzuverlässig erklärt, weil sie weniger als 150 Teilnehmer hatten. Dieses Kriterium für die Beurteilung der Studienqualität war aber völlig willkürlich und entsprach keinem anerkannten wissenschaftlichen Prozedere. [4] In den fünf lediglich verbleibenden Arbeiten zu fünf unterschiedlichen Erkrankungen fand das NHMRC dann keine "zuverlässigen Belege" mehr dafür, dass Homöopathie besser wirkt als Placebo. Denn als weiteres Kriterium galt: Es müssen mindestens zwei Studien zu ein und derselben Indikation vorliegen, damit die Evidenz als "zuverlässig" eingestuft wird.

Ein internationales Konsortium von Wissenschaftlern, Patientenverbänden und Ärztevereinigungen forderte nun das NHMRC auf, die Version 1.0 des Berichts herauszugeben (Petition mit 75.252 Zeichnern). [5] Die Gesundheitsbehörde weigerte sich, obwohl sie nach geltendem australischen Recht dazu verpflichtet war, da die Forschungsarbeit aus Steuermitteln finanziert worden war. Daraufhin wurde ein Ombudsmannverfahren in Gang gesetzt, um das NHMRC zu zwingen, sich gesetzeskonform zu verhalten. Just bevor die für September 2019 angekündigte Entscheidung in diesem Prozess fiel, gab das NHMRC dem öffentlichen Druck nach und veröffentlichte Ende August Version 1.0 seines Homöopathieberichts.

NHMRC: Erster Homöopathiebericht enthüllt

Was steht in Version 1.0?

Der geheim gehaltene Bericht aus 2012 fand "vielversprechende Belege [encouraging evidence] für die Wirksamkeit von Homöopathie" bei Fibromyalgie, Mittelohrentzündung, postoperativem Darmverschluss, Atemwegsinfektionen und Nebenwirkungen von Krebstherapien. Zusätzlich berichten die Forscher über "unklare Belege [inconclusive evidence]" in Bezug auf Asthma, chronische Erschöpfung sowie Heuschnupfen. Die im Bild erkennbaren blauen Kommentare wurden nachträglich vom NHMRC eingefügt.

NHMRC-Bericht: Erste Version mit Anmerkungen
NHMRC-Bericht: Erste Version mit Anmerkungen

Quelle: bit.ly/2mloV64

Wie sind diese Befunde einzuordnen?

Außerdem stimmen die Australier in der Bewertung der Forschungsbefunde mit anderen Forschern überein. So nennt etwa das Homeopathic Research Institute (HRI) in seinen FAQs bereits seit vielen Jahren einige der Indikationen, die im australischen Bericht 2012 auftauchen, als Beispiele für Erkrankungen, zu denen brauchbare Evidenz für die Homöopathie vorliegt. [6]

Zur homöopathischen Behandlung der Fibromyalgie beispielsweise existiert seit 2014 eine Übersichtsarbeit [7] aller verfügbaren klinischen Studien. Deren Autoren konstatieren, dass aufgrund der geringen Anzahl an eingeschlossenen Studien und deren heterogener Qualität keine definitiven Schlussfolgerungen gezogen werden können. Insgesamt spreche aber die Gesamtheit der Daten für die Wirksamkeit einer homöopathischen Behandlung. In der deutschen medizinischen S3-Leitlinie zur Fibromyalgie wird daher die Homöopathie als Therapieoption genannt, wenn auch unter Vorbehalt. [8]

Ein weiteres Beispiel sind die vom australischen Bericht 2012 genannten Atemwegsinfektionen (URTIs): Zu dieser Indikation liegt mittlerweile eine Übersichtsarbeit [9] aus 2018 vor. Diese stellt auf der Grundlage von 17 Studien fest: "Abweichungen […] machen Vergleiche und Verallgemeinerungen bezüglich klinischer Homöopathiestudien zu URTIs problematisch. Dennoch legen die Studienergebnisse nahe, dass Homöopathie und konventionelle Behandlung für unkomplizierte URTI-Fälle mindestens gleichwertig sind, mit weniger unerwünschten Ereignissen und potenziell breiteren therapeutischen Ergebnissen. […] Angesichts der Antibiotikaresistenz bietet die Homöopathie alternative Strategien für geringfügige Infektionen und eine mögliche Prävention wiederkehrender URTIs." Auch hier also eine Bewertung durch andere Wissenschaftler, deren Tenor mit demjenigen der Australier konform geht, wenn sie von "ermutigenden Belegen" sprechen.

Insgesamt zeigt sich also, dass die vom NHMRC beauftragten Forscher im ersten Anlauf dieselben Daten gefunden haben wie andere Wissenschaftler auch, und sie haben sie auch ähnlich bewertet: Für diverse Erkrankungen gibt es Studien, die eine Wirksamkeit der Homöopathie belegen. Deren methodische Qualität überzeugt in vielen Fällen nicht vollends, aber die vorhandene Evidenz rechtfertigt, je nach Erkrankung, die therapeutische Anwendung oder zumindest weitere Forschung. Das NHMRC war aber mit diesen Befunden nicht einverstanden.

So what?

Die Version 1.0 des australischen Berichts verrät für sich genommen nicht viel Neues über die Homöopathie, die Variante 2.0 samt der dazugehörigen Geschichte allerdings schon. Es ist bemerkenswert, welche Kniffe eine Regierungsbehörde anwendet, um die Homöopathie wissenschaftlich zu diskreditieren: Positive Forschungsergebnisse werden ignoriert, willkürliche Bewertungskriterien ersonnen und die Öffentlichkeit durch Zurückhaltung wichtiger Informationen unter Missachtung geltenden Rechts getäuscht. Wozu der Aufwand? Man sollte zunächst wissen, dass der NHMRC-Bericht zur Homöopathie Teil eines 67 Mio. $ schweren Forschungsprogramms ist. Es liegen vergleichbare Arbeiten zu 15 weiteren komplementärmedizinischen Therapieverfahren vor. Deren Ergebnisse entsprechen in allen Fällen demjenigen der Version 2.0 des Homöopathieberichts: Von Aromatherapie, über Naturheilverfahren bis Yoga – keine (überzeugenden) Wirksamkeitsbelege. Auch die gravierenden methodischen Mängel sind in allen Arbeiten zu finden. Die 16 untersuchten Behandlungsformen wurden aufgrund dieses Forschungsprogramms per Gesetz aus dem Katalog der privaten [sic!] Krankenversicherungen gestrichen. [10] Außerdem ist die Einführung einer Sondersteuer auf naturmedizinische Produkte und therapeutische Dienstleistungen geplant.

Petition: Your Health Your Choice
Petition: Your Health Your Choice

Ganz ähnliche Prozesse finden aktuell in vielen Ländern der Welt statt: In Deutschland bemühen sich zum Beispiel Karl Lauterbach [11] (SPD) und Teile der GRÜNEN [12] um die Abschaffung der Homöopathie. Stichwortgeber und PR-Agentur ist in Australien wie in Deutschland immer wieder die sogenannte "Skeptikerbewegung", hierzulande vertreten durch die Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften (GWUP) und deren 100%ige Tochter, das Informationsnetzwerk Homöopathie (INH). Finanziert werden diese Organisationen unter anderem durch den Deutschen Konsumentenbund (DKB), dessen Haupttätigkeit darin besteht, Heilpraktiker abzumahnen. Die historischen Hintergründe der "Skeptiker" lassen erahnen, welche Motive hinter dieser weltweit geführten Kampagne gegen die Naturmedizin stecken könnten. [13]

Denn, wer auch immer von ihr profitiert, es sind mit Sicherheit nicht die Patienten. Die wünschen sich international mehrheitlich eine Integrative Medizin, die Naturheilkunde, Homöopathie & Co. gleichberechtigt neben die Schulmedizin stellt. In Deutschland stehen beispielweise laut einer repräsentativen Umfrage 75% der Bevölkerung hinter dieser Forderung. [14] Die australische Bevölkerung hat eine Bürgerkampagne ins Leben gerufen, die das Recht auf gesundheitliche Selbstbestimmung und freie Therapiewahl erhalten will. [15] Denn genau das steht auf dem Spiel, wenn wir die Steuerung des Gesundheitssystems Lobbyvereinigungen, ihnen hörigen Politikern und von diesen beauftragten Pseudowissenschaftlern überlassen. Hierzulande heißt diese Initiative "weil’s hilft! – Naturmedizin und Schulmedizin gemeinsam" [16], und wir bitten Sie, sich zu engagieren!