Naturheilkunde
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Vererben Sie Gesundheit – Ratgeber für Ihr Testament
Für eine Medizin der Zukunft

Vererben Sie Gesundheit – Veranstaltungsreihe und Ratgeber für Ihr Testament

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Veröffentlicht am
Termine Erbschaft Testament

Gesundheit ist zweifelsohne unser höchstes Gut. Um sie an kommende Generationen weitergeben zu können, müssen wir aktiv werden. Während unserer Veranstaltungen und in unseren Ratgebern erfahren Sie, wie Sie eine umsichtige, ganzheitliche Medizin und eine gesunde Zukunft zu Ihrem Vermächtnis machen können.

+++ Aktuelle Veranstaltungsreihe Vorsorgevollmacht und Testament +++

07.03.24 im Haus der Wirtschaft, Willi-Bleicher-Str. 19, 70174 Stuttgart
14.03.24 im Seminarraum der Carstens-Stiftung, Am Deimelsberg 36, 45276 Essen
19.09.24 in Bremen, KONSUL-HACKFELD-HAUS , Birkenstraße 34, 28195 Bremen
05.12.24 als Online-Veranstaltung mittels Zoom

Veranstaltungszeitraum ist jeweils 15:00 Uhr – 17:00 Uhr.

Referent:
Benjamin Weber, Rechtsanwalt und Partner der Deutsche Stiftungsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, wird Sie zum rechtlichen Rahmen einer Vorsorgevollmacht informieren und praktische Hinweise geben, welche Punkte in diesem Zusammenhang in jedem Fall beachtet werden sollten. Im Anschluss daran erfahren Sie, welche Möglichkeiten Ihnen ein Testament bietet, Ihr Engagement für eine umsichtige, ganzheitliche Medizin langfristig fortzuführen. Herr Weber wird Ihnen nach dem Vortrag für Fragen zur Verfügung stehen. Bei den Veranstaltungen in Stuttgart, Essen und Bremen bieten wir Ihnen zudem eine kleine Stärkung an.

Anmeldung

Bitte melden Sie sich für die jeweilige Veranstaltung an per E-Mail unter

veranstaltungen@naturundmedizin.LÖSCHEN.de

 

oder per Fax (0201 56305-60), Telefon (0201-56305-70) oder per Post an

Natur und Medizin e.V.,
Am Deimelsberg 36
45276 Essen

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Unser kostenfreier Ratgeber »Vererben Sie Gesundheit«

Leicht und verständlich gibt unser Ratgeber »Vererben Sie Gesundheit« Antwort auf Fragen, die immer wieder auftreten, zum Beispiel:

  • Wie muss ein Testament aussehen?
  • Wie kann ich Natur und Medizin e.V. oder die Carstens-Stiftung in meinem Testament bedenken?
  • Kann ich bereits zu Lebzeiten einen Teil meines Vermögens übertragen?
  • Wie erfahren Natur und Medizin e.V. oder die Carstens-Stiftung von Ihrem Erbe bzw. Vermächtnis?
  • Was passiert, wenn ich kein Testament mache?
  • Kann ich mein Testament ändern?
  • Wer muss Erbschafts- oder Schenkungssteuer bezahlen?

Fordern Sie unseren Ratgeber kostenfrei an unter:

0201 / 56305-70
oder

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An den Tod wird keiner gern erinnert. Und doch ist die Beschäftigung mit diesem ungeliebten Thema fast die wichtigste von allen. Weil sie letztlich zu einem neuen, bewussteren, intensiveren, glücklicheren Leben führt.

Dr. med. Veronica Carstens

Testament, Ratgeber, vererben

Dr. Veronica Carstens vor der Villa Hammerschmidt mit ihrem Gatten Professor Karl Carstens, dem fünften Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland.
Bildnachweis: Engelbert Reineke

Redaktion Natur und Medizin e.V.
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