Arzt oder Heilpraktiker? Oder Arzt und Heilpraktiker?
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Integrative Medizin Schulmedizin Gesundheitspolitik
Schulmedizin gibt es beim Arzt. Und Naturmedizin? Auch beim Arzt, oder beim Heilpraktiker? Eine kurze Stellungnahme zu zwei der größten Berufsgruppen, die naturmedizinische Behandlungen anbieten.
Rahmenbedingungen
Jede Ärzt*in darf im Rahmen der gesetzlich gewährten Therapiefreiheit auch naturmedizinische Behandlungen anbieten. Für einige Verfahren existieren Zusatzbezeichnungen, die von den Landesärztekammern nach Ablegen einer Prüfung an Fachärzte vergeben werden, zum Beispiel „Naturheilverfahren“ oder „Homöopathie“. Diese garantieren eine vollzogene Ausbildung nach den Kriterien der jeweiligen Weiterbildungsordnung. Will eine Ärzt*in solche Therapien offiziell auf ihrem Praxisschild ausweisen, muss sie über die entsprechende Zusatzbezeichnung verfügen. Andere Verfahren sind nicht in dieser Weise staatlich geschützt, etwa Osteopathie oder Anthroposophische Medizin. Verschieden private Institute bieten aber Fortbildungen für unterschiedlichste naturmedizinische Verfahren an und zertifizieren zum Teil.
Die Hufelandgesellschaft, der Dachverband der Ärztegesellschaften für Naturheilverfahren und Komplementärmedizin, vertritt laut eigenen Angaben die Interessen von rund 60.000 Ärzt*innen. Beispielhaft seien als Untergruppen genannt: Der Zentralverband der Ärzte für Naturheilverfahren (ZAEN) hat 4.500 Mitgliedern. [1] Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) zählt ca. 4.000. [2] 1.300 Ärzte gehören der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland an [3], und die Deutsche Ärztegesellschaft für Akupunktur (DÄGfA) vertritt rund 8.300 Mitglieder. [4] Hinzu kommen Ärzt*innen, die anderen Verbänden angehören, oder solche, die naturmedizinische Verfahren anbieten, ohne über eine bestimmte Zusatzbezeichnung zu verfügen oder in einem Verband organisiert sind.
Derzeit arbeiten in Deutschland rund 47.000 Heilpraktiker*innen [5]. Heilpraktiker*innen dürfen als nicht-ärztliche Therapeuten Menschen selbstständig behandeln. Allerdings ist das Behandlungsspektrum gegenüber Ärzt*innen eingeschränkt: Heilpraktiker*innen dürfen zum Beispiel viele Infektionskrankheiten nicht behandeln, keine rezeptpflichtigen Arzneimittel verordnen und weder Geburtshilfe leisten noch Zahnbehandlungen durchführen.
Heilpraktiker*in wird man durch das Ablegen einer in der Regel schriftlichen und mündlichen Prüfung beim Gesundheitsamt. Der Prüfungsumfang ist Ländersache und in den jeweils entsprechenden Durchführungsbestimmungen des Heilpraktikergesetzes (Bundesgesetz) geregelt. Medizinische Grundkenntnisse werden in jedem Fall abgefragt. Naturmedizinische Verfahren gehören nicht in allen Bundesländern zum geprüften Stoff. Heilpraktikerschulen bieten Curricula für die Heilpraktikerprüfung an, innerhalb derer neben den schulmedizinischen Kenntnissen auch naturmedizinische Therapieverfahren gelehrt werden. Fortbildungsveranstalter zertifizieren teilweise Heilpraktiker*innen für bestimmte Therapierichtungen. Es existieren jedoch keine staatlich kontrollierten Qualifikationen in Bezug auf naturmedizinische Verfahren, die den ärztlichen Zusatzbezeichnungen vergleichbar wären.
Wer kann was?
Der schulmedizinische Ausbildungsstandard ist bei Ärzt*innen höher als bei Heilpraktiker*innen. Naturmedizin sollte die Kernkompetenz des Heilpraktikerberufs darstellen. Die Ansprüche, die die Ärztekammern für naturmedizinische Zusatzbezeichnungen stellen, garantieren, je nach Verfahren, mindestens Basisfähigkeiten. Derartige Basisfähigkeiten garantiert die Bezeichnung Heilpraktiker nicht. Die von privaten Institutionen für Heilpraktikerinnen und Ärzte angebotenen Fortbildungen und Zertifikate unterscheiden sich mitunter sehr stark in Qualität und Umfang. Einige von Heilpraktikern geschaffene Institutionen stellen für die Zertifizierung in bestimmten Therapieverfahren sehr hohe Anforderungen, die das Niveau der entsprechenden ärztlichen Zusatzbezeichnungen übertreffen.
Wünschenswert wäre aus Patientensicht sicherlich eine qualitativ hochwertige Standardisierung der Heilpraktikerausbildung im Hinblick auf schul- wie auf naturmedizinische Therapieverfahren. In der Schweiz etwa werden anspruchsvolle staatliche Diplome für Naturheilpraktiker*innen in vier Richtungen vergeben: Ayurveda, Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) und Traditionelle Europäische Naturheilkunde (TEN). [6] Für die ärztliche Ausbildung gilt, dass Naturmedizin selbstverständlich zum Lehrinhalt des Medizinstudiums gehören sollte, und zwar vorgestellt von darin kompetenten Dozenten. Über die Zusatzbezeichnungen hinaus sind zudem verbindliche Curricula für bestimmte Behandlungsmethoden mit entsprechender Zertifizierung im Sinne der Qualitätssicherung hilfreich.