Aktiv werden gegen eine Streichung der Satzungsleistungen für Homöopathie
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Homöopathie Gesundheitspolitik Integrative Medizin
UPDATE vom 27.05.2024:
Am 3. Juni 2024 wird sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Sitzung mit der Petition 162857 vom 27.01.2024 zur Beibehaltung der gesetzlichen Erstattungsregelung für homöopathische Arzneimittel und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen in der GKV befassen. Mit rund 200.000 Unterschriften war dies eine der erfolgreichsten Bundestagspetitionen überhaupt – auf den Weg gebracht vom Bürger- und Patientenbündnis "weil’s hilft!"
UPDATE vom 27.05.2024:
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wird sich in einer öffentlichen Sitzung mit der Petition 162857 vom 27.01.2024 zur Beibehaltung der gesetzlichen Erstattungsregelung für homöopathische Arzneimittel und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen in der GKV befassen. Mit rund 200.000 Unterschriften war dies eine der erfolgreichsten Bundestagspetitionen überhaupt – auf den Weg gebracht vom Bürger- und Patientenbündnis "weil’s hilft!"
Die öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses findet statt am 3.6. 2024 von 12:15 bis 13:45 Uhr und kann live über www.bundestag.de sowie über das Parlamentsfernsehen verfolgt werden. Anschließend ist sie als Aufzeichnung in der Mediathek des Bundestages verfügbar.
Details zum Hintergrund im "alten" Artikel:
Prof. Lauterbach stellt fest: “Leistungen, die keinen medizinisch belegbaren Nutzen haben, dürfen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden” und kündigt eine Gesetzesinitiative an.
"weil's hilft!" hält in einer Pressemitteilung dagegen, dass die Homöopathie in die S3 Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen aufgenommen wurde.
Die Zustimmung in der Bevölkerung sei ungebrochen: 70 Prozent der Menschen in Deutschland würden positive Erfahrungen mit der Behandlungsmethode Homöopathie angeben, ein Großteil befürworte eine Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Die Einspareffekte, die sich bei einer Streichung aus dem Satzungskatalog für die gesetzlichen Krankenkassen ergeben würden, wären außerdem minimal: 0,03 Prozent. Die Realität in der Patientenversorgung zeige darüber hinaus, dass der integrative Einsatz von Homöopathie zur Reduzierung von konventionellen Arzneimitteln, Krankenhauseinweisungen und zur Verringerung von Arbeitsunfähigkeitszeiten beitrage.